UTA HAPPE
Als Anwältin für Arbeitsrecht betreue ich Sie mit abgestimmten Strategien bei Fragen rund um den Arbeitsplatz. Mein Tätigkeitsbereich erstreckt sich vom Arbeitsvertrag über Mobbing bis zur Abmahnung. Ich berate Sie etwa bei einem unklaren Arbeitsvertrag, stelle Ansprüche auf eine Abfindung oder setze mich bei einer ungerechtfertigten Abmahnung für Sie ein. Auch Auszubildende, die während der Probezeit eine Rechtsberatung aufgrund einer Abmahnung oder bei Fragen zum Arbeitsvertrag wünschen, sind in meiner Kanzlei richtig.
Das Familienrecht zähle ich ebenfalls zu meinen Schwerpunkten. Ich begleite Sie durch die Scheidung und stehe auch nach der Scheidung bei Fragen gern zur Verfügung. Des Weiteren vermittle ich beim Unterhalt für Eltern und Kinder. Die Berechnung des Zugewinns nach der Scheidung ist zudem ein Aufgabenbereich.
Wurde gegen Sie eine Strafanzeige erstattet? Dann konsultieren Sie meine Kanzlei. Ich setze mich im Strafrecht aber nicht nur im Straffall für Sie ein, sondern auch, wenn Sie selbst eine Strafanzeige verhängt haben. Ob Körperverletzung, Raub oder Mord, bei mir sind Sie gut aufgehoben. Von der Strafanzeige bis zum Prozessende stehe ich an Ihrer Seite.
Suchen Sie eine zuverlässige Anwältin für Sozialrecht? Speziell bei Ansprüchen auf Hartz 4 betreue ich hier meine Klienten. Sei es eine ausstehende Zahlung von Hartz 4 oder die Ablehnung durch die Familienkasse, ich finde eine Lösung. Neben Hartz 4 befasse ich mich noch mit Angelegenheiten rund um die Bereiche Rentenversicherung und Schwerbehindertenrecht.
Verständliche und persönliche Beratungen nach einem Verkehrsunfall zählen zum Verkehrsrecht. Hier kann ich unter anderem Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz stellen. Zugleich setze ich mich bei Ordnungswidrigkeiten für Ihr gutes Recht ein. Dazu gehört es, den Bußgeldbescheid auf Richtigkeit zu prüfen.
Das Zivilrecht regelt alle privaten Rechtsangelegenheiten zwischen Bürgern. Wünschen Sie eine zuverlässige Beratung im Zivilrecht, habe ich eine offene Tür für Sie. Auch Rechtsbeziehungen zwischen juristischen Personen oder Vereinen fallen in das Zivilrecht.
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und seinen Bürgern ist dagegen im Verwaltungsrecht geregelt. Mein Aufgabenbereich erstreckt sich hier von Fragen zur Staatsbürgerschaft bis zum Denkmalschutz.
Das Mietrecht mit Streitfragen zwischen Mietern und Vermietern kommt ergänzend hinzu. Ob Mietkosten oder Lärmbelästigung, ich berate Sie nach bestem Gewissen.
Haben Sie Fragen möchten Sie einen Termin vereinbaren? Dann rufen Sie mich heute an! Ich freue mich auf eine Zusammenarbeit.
UTA HAPPE
Lagesche Straße 3a, 33102 Paderborn, Deutschland
Tel.:
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Fax: 05251 408902
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